Skip to main content
Geistiges Eigentum & IT

Welche Kühe geben „Weide-Milch?“

Ein bundesweit agierender Discounter bewirbt seine Vollmilch mit der Bezeichnung „frische Weide-Milch“. Dieser Text wird mit der Abbildung grasender Kühe untermauert. Auf der Verpackung wurde auf der Rückseite darauf hingewiesen, dass die Weidemilch von Kühen stamme, die mindestens 120 Tage im Jahr und davon mindestens 6 Stunden am Tag auf der Weide stünden. Ein Wettbewerbsverband hält diese Bewerbung der Milch für unlauter und irreführend. Der Verbraucher erwarte aufgrund der Bezeichnung und der Abbildung von grasenden Kühen, dass die angebotene Milch von Milchkühen stamme, die vor dem Melken auf der Weide gestanden hätten und dementsprechend frei und ausgiebig hätten grasen können.

Das Oberlandesgericht Nürnberg (Urteil vom 07.02.2017 – 3 U 1537/16) sieht das anders. Nach Auffassung des Senats geht der normal informierte und vernünftig aufmerksame und kritische Verbraucher nicht davon aus, dass die Milch aus Teilen der Welt komme, in denen Kühe das ganze Jahr über im Freien weiden könnten. Dieser Verbraucher verstehe unter der Bezeichnung „Weide-Milch“ eine Milch, die von Kühen stamme, welche im Rahmen der üblichen Weidesaison und Weidezeiten auf der Wiese grasen könnten. Außerdem werde eine etwaige Fehlvorstellung durch die Angaben auf der rückseitigen Etikettierung ausgeschlossen.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Friedrich