Seit Jahren warnt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen.
Unternehmen bieten oftmals unter behördenähnlichen Bezeichnungen u.a. an, Marke mit Markenform und dazugehörigen Markenklassen in deren Register aufzunehmen. Selbstverständlich ist dies kostenpflichtig, der Mehrwert jedoch gering. Das DPMA hat eine Liste dieser Unternehmen – die in keinem Zusammenhang mit dem DPMA stehen – veröffentlicht (www.dpma.de). Die Kreativität dieser Unternehmen scheint jedoch bezüglich der Erfindung neuer Firmennamen grenzenlos zu sein. Neuerdings macht auch das sogenannte „Zentrales Grundregister für Marken und Patente“ solche Eintragungs- und Veröffentlichungsofferten.
PRAXISHINWEIS
Zahlen Sie amtliche Gebühren ausschließlich auf das vom Deutschen Patent- und Markenamt benannte Konto. Sollten Sie unsicher sein, lassen Sie sich bitte beraten.
Rechtsanwalt Dr. Andreas FriedrichRechtsanwalt Dr. Andreas Friedrich