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Geistiges Eigentum & IT

Vorsicht bei E-Mail-Werbung

By 12. Dezember 2014No Comments

Werbe-E-Mails sind ohne Einwilligung des Adressaten grundsätzlich problematisch. Dies ist hinlänglich bekannt. Bislang sind uns nur wenige Fälle bekannt, in denen die Datenschutzbehörden diese Praxis nachhaltig mit Bußgeldern sanktioniert haben. Dies könnte sich zukünftig ändern.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat in einer Pressemitteilung vom 25.11.2014 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Zurückhaltung bei der Ahndung von unzulässiger E-Mail-Werbung nun Schluss sei. In der Pressemitteilung heißt es u. a.:

„Nachdem trotz intensiver Informationsarbeit durch alle Datenschutzaufsichtsbehörden und auch guten Hinweisen aus den Verbänden der Werbewirtschaft selbst die Zahl der begründeten Eingaben und Beschwerden wegen unzulässiger Werbung nicht zurückgegangen ist, wird das BayLDA die in der letzten Zeit eher zurückhaltende Praxis der Ahndung dieser Verstöße durch Bußgeldverfahren aufgeben und schwerpunktmäßig in der nächsten Zeit die „Missachtung von Werbewidersprüchen“ und die unzulässige „E-Mail-Werbung zur Neukundengewinnung“ mit Bußgeldern sanktionieren.“

Aus anderen Bundesländern ist Derartiges bisher nicht zu hören. Dennoch sollten Sie entsprechend vorsichtig sein.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Friedrich