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Geistiges Eigentum & IT

Milch bleibt Milch und Käse bleibt Käse!

Tofubutter, Veggie-Cheese und Pflanzenkäse kennen wir inzwischen alle. Mit Butter und Käse im herkömmlichen Sinn hat all das nichts zu tun. Denn Milch ist da nicht drin. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Frage zu entscheiden, ob rein pflanzliche Produkte Milch, Butter, Joghurt, Käse oder Rahm genannt werden dürfen.

Der EuGH beantwortet diese Frage im Urteil vom 14.6.2017, C 422/16, mit einem klaren „nein“! Die Begriffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie aus der normalen Eutersekretion von Tieren gewonnen werden. Das gilt nach dem EuGH auch dann, wenn klarstellende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des Produkts hinweisen.

Ein paar Ausnahmen von der Regel gibt es aber trotzdem. Klassisch „milchig“ klingende Produkte, die nicht aus Eutern kommen, sind beispielsweise Kokosmilch und Leberkäse. Diese Bezeichnungen bleiben erlaubt, weil sie „traditionell“ sind. Das Urteil gilt auch nur für Milchprodukte und hat keine Auswirkungen auf vegane Fleisch- oder Fischalternativen. Vegane Schnitzel wird es also zunächst weiterhin geben.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Friedrich