Quadratisch. Praktisch. Gut. Wer kennt Sie nicht, die quadratische Schokoladentafel der Alfred Ritter GmbH & Co. KG (Ritter Sport). Der Konkurrenz ist das ein Dorn im Auge, denn allein mit dieser Form hebt sie sich von der Konkurrenz ab.
Aus diesem Grund versuchen Konkurrenten eine Löschung der bereits seit 1995 beim Deutschen Patent- und Markenamt für die Ware „Tafelschokolade“ registrierten Marke zu erreichen. Vor dem Bundespatentgericht hatte der Löschungsantrag noch Erfolg (BPatG, Beschluss vom 04.11.2016 – 25 W (pat) 78/14). Zeichen seien dann nicht als Marke schutzfähig, wenn sie durch die Art der Ware bedingt seien. Dies sei der Fall, denn Schokolade würde typischerweise in rechteckiger Form vertrieben, weil diese Form Verpackung, Lagerung, Transport und Portionierung erleichtere. Das Quadrat wiederum sei auch nur eine besondere Form des Rechtecks und die Marke daher zu löschen.
Der Bundesgerichtshof sah dies anders (BGH, Urteile vom 18.10.2017 – I ZB 105/16 und 106/16). Die quadratische Form der Tafelschokolade sei keine wesentliche Gebrauchseigenschaft von Schokolade. Keine wirklich überraschende Erkenntnis.