Ja! Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes ist der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“, mit dem die Molkerei Ehrmann einen Früchtequark bewirbt, nicht irreführend und auch keine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe.
Die gegen den Slogan vor Gericht gezogene Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs meinte, der Slogan sei insbesondere deshalb irreführend, weil der Früchtequark einen weitaus höheren Zuckeranteil habe als Milch. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Früchtequark für den Verbraucher erkennbar ein Produkt sei, das sich in seiner Zusammensetzung deutlich von Milch unterscheide. Der Vergleich beziehe sich nicht auf den Zuckeranteil, der bei einem Früchtequark schon wegen des darin enthaltenen Fruchtzuckers höher sei als bei Milch. Der Verkehr fasse den Slogan auch nicht als nährwertbezogene Angabe auf. Stattdessen handele es sich um eine zulässige gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der sog. Health-Claims-Verordnung. Der Slogan knüpfe an die verbreitete Meinung an, Kinder und Jugendliche sollten im Hinblick auf die gesundheitsfördernde Wirkung täglich ein Glas Milch trinken, so der Bundesgerichtshof in der Pressemitteilung vom 12.02.2015.