Ehrmanns Früchtequark der Marke „Monsterbacke“ ist „so wichtig wie das tägliche Glas Milch“. Diesen Slogan hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.02.2015, I ZR 36/11, gebilligt. Wir haben hier darüber berichtet. Sind Aletes MilchMinis genauso wertvoll?
Nestlé sieht das so und hat die MilchMinis der Marke Alete beworben mit „Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum“, „Zink fördert gesundes Wachstum“, „Calcium für starke Knochen“ und „Calcium (…) wichtig für starke Knochen“. Dem Landgericht Frankfurt, Urteil vom 10.02.2016, 2 – 06 O 337/15, hält diese Aussagen für wettbewerbswidrig. Es handele sich um gesundheitsbezogene Angaben nach der sogenannten „Health Claims Verordnung“, weil damit suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht werde, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits bestehe. Mit gesundheitsbezogenen Aussagen darf aber nur geworben werden, wenn diese von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassen sind. Besonders fette, zuckerhaltige und salzige Lebensmittel sollen im Grunde überhaupt nicht mit Gesundheitsversprechen beworben werden dürfen. Eine Aufnahme der verwendeten Angaben in die Liste zugelassener Angaben ist – jedenfalls für die durch das Produkt angesprochene Ernährung von Säuglingen ab dem 8. Lebensmonat und Kleinkindern – bislang noch nicht erfolgt. Die inzwischen nicht mehr zum Nestlé-Konzern gehörende Alete GmbH wird sich etwas Neues einfallen lassen müssen.