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Geistiges Eigentum & IT

Datentransfer in die USA – Lage entspannt sich

By 23. Februar 2016No Comments

Das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für unwirksam erklärte Safe-Harbor-Abkommen wird zukünftig vom EU-US-Privacy-Shield ersetzt. EU-Justizkommissarin Vera Jourova teilte auf einer Pressekonferenz in Straßburg mit, dass damit eine neue rechtliche Basis für den Datentransfer in die USA geschaffen werde.

Worauf sich Unternehmen zukünftig einstellen müssen, steht im Detail noch nicht fest. Jedenfalls soll die Möglichkeit für Behörden, nach dem amerikanischen Recht auf im Rahmen der neuen Vereinbarung übertragene personenbezogene Daten zuzugreifen, an klare Bedingungen, Beschränkungen und Aufsichtsmechanismen geknüpft werden. Außerdem soll es verbindliche Zusicherungen seitens der US-Regierung geben, dass der Zugang durch Behörden für Zwecke der nationalen Sicherheit klaren Grenzen, Schutz- und Aufsichtsmechanismen unterliegen wird. Der Wirtschaft wird diese Ankündigung nützen. Eine Verpflichtung zur Unterlassung von Datentransfers in die USA würde viele Unternehmen vor ernsthafte Probleme stellen. Derartige Bestrebungen sind aktuell und vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Abkommens nicht zu befürchten. Ob allerdings aus Sicht der Bürger ein angemessenes Datenschutzniveau erreicht wird, bleibt zweifelhaft.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Friedrich