Nein, wir meinen nicht die gestrige Niederlage von RB Leipzig gegen Besiktas Istanbul und das vorzeitige Aus in der Champions League. Die bittere Niederlage kassierte der Getränkehersteller Red Bull. Der hatte versucht, die Farbkombination seiner blau/silbernen Getränkedose schützen zu lassen. Ein Konkurrenzunternehmen klagte dagegen.
Mit Erfolg! Die Red Bull GmbH versuchte, die Farben Blau (RAL 5002) und Silber (RAL 9006) in einem auf den Dosen verwendeten Verhältnis von etwa 50 : 50 schützen zu lassen. Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) trug die Marke zunächst ein. Dagegen gingen die polnische Firma Optimum Mark vor. Sie argumentierte, die Marke sei nicht hinreichend präzise formuliert. Allein die Angabe des Verhältnisses der Farben zueinander von 50 : 50 lasse unendlich viele unterschiedliche Gestaltungen zu und monopolisiere jede denkbare 50 : 50 Gestaltung. Das EUIPO folgte dieser Auffassung. Dagegen wandte sich Red Bull mit einer Klage zum Gericht der Europäischen Union (EuG, nicht zu verwechseln mit dem EuGH). Das EuG bestätigte nun im Urteil vom 30.11.2017, T 101/15,102/15, diese Sichtweise. Das Gericht hielt die Angabe des Verhältnisses von 50 : 50 letztlich ebenfalls für zu unpräzise. Diese Beschreibung lasse zahlreiche Erscheinungsbilder und Zuordnungen zu. Solche nahezu unendlichen Kombinationsformen machen es dem Verbraucher aber unmöglich, eine bestimmte Kombination zu erkennen und in Erinnerung zu behalten, auf die er sich bei weiteren Käufen beziehen könnte.
Red Bull kann noch die Verlängerung erzwingen. Der Weg zum EuGH ist möglich. Wir bleiben am Ball!