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Arbeit & Soziales

Wegeunfall-Schutz auch bei Autounfall auf Abwegen

By 8. September 2015No Comments

Wegeunfälle sind Ereignisse im Arbeitsleben, für die grundsätzlich Unfallversicherungsschutz über die bei den Berufsgenossenschaften angesiedelte gesetzliche Unfallversicherung besteht. Mit Urteil vom 01.09.2015 (L 3 U 118/13) hat das Hessische Landessozialgericht noch einmal die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, dass Abwege zwischen Wohnung und Arbeitsstelle den Unfallschutz ausschließen können.

Im konkreten Fall ist der notwendige sachliche Zusammenhang zwischen dem unfallbringenden Weg und der versicherten Tätigkeit im Arbeitsverhältnis anerkannt worden, obwohl der Arbeitnehmer sich auf einem Abweg befand. Da er

von der Handlungstendenz her seinen Arbeitsplatz erreichen wollte, bestand Versicherungsschutz. Zur Meidung einer Auseinandersetzung sollte ein Umweg oder eine Unterbrechung des Arbeitsweges zumindest unter dem Gesichtspunkt des Unfallschutzes vermeidbar bleiben.

Rechtsanwalt Falk ZirnsteinFachanwalt für Arbeitrsrecht