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Öffentliches Recht & Vergabe

Vergaberechtsreform 2016

By 7. September 2015No Comments

Bereits zu Beginn des Jahres hatten wir darauf hingewiesen, dass der europäische Gesetzgeber ein umfassend überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt hat. Die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe, die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektoren) und die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen sind bis zum 18.04.2016 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Das Bundeskabinett hat nun am 08.07.2015 den Entwurf zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet, der doch deutliche Änderungen am bisherigen System erkennen lässt.

Struktur und Systematik sind insgesamt klarer und erleichtern die Handhabbarkeit. Viele Regelungen aus Vergabe- und Vertragsordnungen sind ins Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) integriert worden. Im Einzelnen sind die geplanten Änderungen recht vielfältig und auch tiefgreifend. So verabschiedet sich der Gesetzgeber vom bisher geltenden grundsätzlichen Vorgang des offenen Verfahrens. Nach dem Regierungsentwurf hat der öffentliche Auftraggeber zukünftig die freie Wahl, ob das offene Verfahren oder das nicht offene Verfahren zur Anwendung kommen soll. Außerdem wird eine neue Verfahrensart geschaffen. Zukünftig soll es eine Innovationspartnerschaft geben, da die bisherigen Verfahrensarten für den Vergleich von Angeboten innovativer Lösungen nicht gut geeignet waren.

Der Gesetzgeber hat sich auch entschieden, die Unsicherheiten im Bereich der Notwendigkeit der Rüge von Vergabeverstößen zu beseitigen. Zwar lässt der Gesetzentwurf die Rügeobliegenheit bestehen. Zukünftig soll aber eine konkrete Frist von 10 Kalendertagen gelten. Das durch eine unüberschaubare Rechtsprechung kaum noch handhabbare Kriterium der „unverzüglichen Rüge“ soll entfallen.

Praxishinweis

Machen Sie sich mit diesen und den vielen anderen Änderungen rechtzeitig vertraut. Als Auftraggeber sind Sie sonst kaum in der Lage, ein nicht angreifbares Vergabeverfahren durchzuführen. Als Bieter erhöhen sich Ihre Zuschlagschancen, wenn Sie die Spielregeln beherrschen.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Friedrich