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Öffentliches Recht & Vergabe

Vergabe öffentlicher Aufträge – Mindestentgelt ausgebremst

By 15. Oktober 2014No Comments

Verschiedene Tariftreue- und Vergabegesetze der Länder sehen vor, dass bestimmte Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich bei Angebotsabgabe verpflichten, ihren Beschäftigten einen gewissen Mindestlohn zu zahlen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 18.09.2014 – C 549/13 – kann diese Verpflichtung nicht auf Arbeitnehmer eines Nachunternehmers mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat erstreckt werden, wenn diese Arbeitnehmer den betreffenden Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.

Nach der Auffassung des EuGH verletzt eine solche Verpflichtung die Dienstleistungsfreiheit. Für Nachunternehmen, die in einem anderen Mitgliedsstaat mit niedrigeren Mindestlohnsätzen ansässig seien, stelle eine solche Verpflichtung eine zusätzliche wirtschaftliche Belastung dar. Diese wiederum sei geeignet, die Erbringung von Dienstleistungen in diesem anderen Mitgliedsstaat zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen.

Die Unverhältnismäßigkeit resultiere zudem daraus, dass die Vorgabe des Mindestentgeltes zwar eine angemessene Entlohnung in Deutschland im Blick habe, dabei aber jeglichen Bezug zu den in dem jeweiligen Mitgliedsstaat bestehenden Lebenshaltungskosten vermissen lassen. Nachunternehmern in diesem Mitgliedstaat werde damit auch ein Wettbewerbsvorteil entzogen, der aus den unterschiedlichen Lohnniveaus resultiere.

Praxishinweis:

Bietern öffnet sich hier die Möglichkeit, trotz Vorgabe eines Mindeststundenentgeltes durch den öffentlichen Auftraggeber durch Auswahl eines geeigneten Subunternehmers die Chancen auf die Abgabe des wirtschaftlichsten Angebots zu erhöhen. Lassen Sie sich daher über die entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten beraten.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Friedrich