Der Sächsische Rechnungshof hat die Vergabeverfahren für öffentlich geförderte Bauvorhaben im Freistaat Sachsen kritisiert. Die Leipziger Volkszeitung berichtet darüber ausführlich in ihrer heutigen Ausgabe. Mehrere Baumaßnahmen seien nicht öffentlich ausgeschrieben worden, andere nur national und nicht wie notwendig europaweit. Dieser Befund deckt sich mit unseren Erfahrungen.
Auftragsvergaben der öffentlichen Hand, insbesondere auf kommunaler Ebene, leiden sehr häufig unter eklatanten Vergaberechtsverstößen. Bieter wissen oftmals nicht, dass unter Verstoß gegen geltendes Vergaberecht geschlossene Verträge unter gewissen Voraussetzungen auch nach der Zuschlagserteilung noch angegriffen werden können. Hat bspw. der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit des Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
PRAXISHINWEIS
Lassen Sie sich schon während des Vergabeverfahrens rechtlich beraten – jedenfalls dann, wenn Sie das Gefühl oder die Befürchtung haben, die Ausschreibung könne auf einen bestimmten Bieter zugeschnitten sein. Häufig lassen sich durch gezielte Bieterfragen oder Rügen verfestigte Strukturen aufbrechen und Chancengleichheit sowie Transparenz herstellen.