Der europäische Gesetzgeber hat ein umfassend überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt. Konkret geht es dabei um die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe, die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektoren) und die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen. Bis zum 18.04.2016 sind diese Richtlinien in innerstaatliches Recht umzusetzen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 19.11.2014 zunächst ein Eckpunktepapier zur Umsetzung dieser Richtlinien vorgelegt. Das Bundeskabinett hat am 07.01.2015 entsprechende Leitlinien beschlossen. Danach soll das Vergaberecht weiter entwickelt und innerhalb der europäischen Union auch stärker vereinheitlicht werden. Dabei wird es strukturelle und inhaltliche Änderungen geben. Die Verfahren sollen flexibler gestaltet werden, soziale, ökologische und innovative Aspekte sollen bei der Beschaffung stärker Berücksichtigung finden. Außerdem soll die komplexe und verschachtelte Struktur des deutschen Vergaberechts reformiert werden. Beispielsweise ist beabsichtigt, das Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen sowie für freiberufliche Leistungen in einer Verordnung (VgV) zusammenzuführen. Allerdings ist jetzt schon deutlich geworden, dass die strukturelle Reform „kein großer Wurf“ wird. Ein einheitliches Vergabegesetzbuch wird es leider wohl nicht geben.
Praxishinweis:
Machen Sie sich frühzeitig mit den geplanten Änderungen vertraut. Als Auftraggeber sind Sie sonst kaum dazu in der Lage, ein nicht angreifbares Vergabeverfahren durchzuführen. Als Bieter erhöhen sich Ihre Zuschlagschancen, wenn Sie die Spielregeln beherrschen.