Ab dem 01.05.2014 tritt die Punktereform im Flensburger Zentralregister in Kraft.
Noch ist Zeit, sich beraten zu lassen, ob ein anhängiges Bußgeldverfahren besser vorher beendet oder noch freiwillig ein Punkteabbaukurs durchgeführt werden sollte, um Überraschungen bei der Umrechnung der bestehenden Punkte zu vermeiden.
Aus dem Verkehrszentralregister wird am 01.05.2014 das neue Fahreignungsregister. Statt wie bisher 1 bis 7 Punkte wird es in Zukunft – je nach Schwere des Vergehens – nur noch 1, 2 oder 3 Punkte für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten geben und zwar
- 1 Punkt für „schwere Verstöße“ (bisher Ordnungswidrigkeiten)
- 2 Punkte für „besonders schwere Verstöße“ (bisher Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot)
- 3 Punkte für straßenverkehrsspezifische Straftaten sowie allgemeine Straftaten mit Straßenverkehrs- bezug, soweit ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist.
Bei einem Punktestand von 1 bis 3 Punkten wird zukünftig eine Vormerkung ohne weitere Maßnahme, bei einem Punktestand von 4 bis 5 Punkten eine Ermahnung mit einer Information über den Punktestand und bei einem Punktestand von 6 – 7 Punkten eine Verwarnung ausgesprochen werden. Beim Erreichen von 8 Punkten droht Führerscheinentzug.
Nach dem neuen System verjährt zwar jeder Verstoß für sich, jedoch sind die Verjährungsfristen länger. Verstöße mit 1 Punkt verjähren in 2 ½ Jahren, Verstöße mit 2 Punkten in 5 Jahren und Verstöße mit 3 Punkte in 10 Jahren – zuzüglich jeweils einer Überliegefrist von einem weiteren Jahr.
Die Punkte entstehen künftig mit Begehung der Tat, zusammen mit weiteren nicht getilgten Taten führt der Punktestand am Tattag gegebenenfalls zu einer der oben genannten Maßnahmen.
Konnten bisher innerhalb von 5 Jahren bis zu 6 Punkten abgebaut werden, ist in Zukunft lediglich der Abbau von 1 Punkt in 5 Jahren – und das auch nur bis zu einem Punktestand von maximal 5 Punkten – möglich.
Die bestehenden Punkte vor Inkrafttreten der neuen Reform werden bei der Überführung vom alten in das neue System wie folgt umgerechnet:
1 – 3 Punkte → neu 1 Punkt
4 – 5 Punkte → neu 2 Punkte
6 – 7 Punkte → neu 3 Punkte
8 – 10 Punkte → neu 4 Punkte
11- 13 Punkte → neu 5 Punkte
14 – 15 Punkte → neu 6 Punkte
16 – 17 Punkte → neu 7 Punkte
18 oder mehr Punkte → neu 8 Punkte
Vor dem Hintergrund der Umrechnung der Punkte sowie den zukünftig wesentlich längeren Verjährungsfristen könnte es gegebenenfalls sinnvoll sein, anhängige Ordnungswidrigkeitsverfahren vor dem 01.05.2014 zu beenden, so dass die Punkte noch nach altem Recht rechtskräftig werden und die Umrechnung in das neue Punktesystem eingehen.
In jedem Fall sollte aber im Fall von bestehenden Voreintragungen geprüft werden, ob nicht noch durch ein freiwilliges Aufbauseminar oder eine verkehrspsychologische Beratung bis zu 4 Punkte nach altem Recht abgebaut werden können.
Lassen Sie sich dazu individuell beraten!