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Öffentliches Recht & Vergabe

Neue EU-Schwellenwerte

Seit dem 01.01.2018 gelten neue EU-Schwellenwerte als Wertgrenzen, ab denen öffentliche Aufträge EU-weit ausgeschrieben werden müssen.

Die ab dem 01.01.18 gültigen Werte sind um ca. sechs Prozent erhöht worden:

Bereich

Schwellenwert alt

Schwellenwert neu

Bauleistungen

EUR 5.225.000

EUR 5.548.000

Liefer-/Dienstleistungen

EUR 209.000

EUR 221.000

Liefer-/Dienstleistungen oberster und oberer Bundesbehörden

EUR 135.000

EUR 144.000

Liefer-/Dienstleistungen im Sektorenbereich

EUR 418.000

EUR 443.000

Liefer-/Dienstleistungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit

EUR 418.000

EUR 443.000

Bau-/Dienstleistungskonzessionen

EUR 5.225.000

EUR 5.548.000

Rechtsanwalt Dr. Andreas Friedrich