Unternehmen, die Teil der „sicheren Lieferkette“ der Versendung von Luftfracht sind, insbesondere „bekannte Versender“, „reglementierte Beauftragte“ bzw. Speditionen, stehen vor erheblichen Herausforderungen infolge massiver Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG). Mit Ablauf einer Übergangsfrist im März 2018 wird die sogenannte „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ (ZÜP) für sämtliches innerhalb der sicheren Lieferkette tätiges Personals verpflichtend. Die bisherige arbeitsplatznahe und im Unternehmen selbst durchgeführte „beschäftigungsbezogene Überprüfung“ (bÜ) verliert ihre Wirkung und wird durch die ZÜP abgelöst. Diese und weitere gravierende Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelungen werden von Rechtsanwalt Falk Zirnstein (Fachanwalt für Arbeitsrecht) und Rechtsanwalt Sven Neuwirth aus Stuttgart (Luftsicherheitsbeauftragter, LBA-Ausbilder und EU-Validierer) in bundesweit durchgeführten Intensiv-Workshops (allgemein zugänglich und Inhouse-Schulungen) vermittelt und Handlungsszenarien mit den Teilnehmern entwickelt. Anfragen von Interessenten beantwortet Ihnen Herr Rechtsanwalt Falk Zirnstein.