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Familie & Nachfolge

Kosten einer Ehescheidung bleiben steuerlich absetzbar

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens können auch nach der aktuellen Gesetzeslage weiterhin im Rahmen der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden.

Zwar wurde mit der Neuregelung des § 33 Abs. 2 Satz S. 4 EStG eine neue Regelung aufgenommen, wonach Prozesskosten grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Das Finanzgericht Köln hat jedoch entschieden, dass die Scheidungskosten also die Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren eines Scheidungsverfahrens nicht unter den Begriff der Prozesskosten fallen.

Rechtsanwalt Thomas Nicklisch