Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag verabredeten Gesetzgebungsvorhaben hat begonnen, so auch im Bereich des Arbeitsrechts. Unterschätzt wird in der Praxis häufig das Erfordernis, schon frühzeitig zu beobachten, in welche Richtung sich das Gesetzgebungsvorhaben entwickelt, da personalpolitische Weichenstellungen im Unternehmen häufig mit erheblichem Vorlauf erfolgen (müssen). Auf der Website der Bundesregierung sind fortlaufend die aktuellen Vorhaben dokumentiert, in aller Regel mit einer Überblicksbeschreibung, Infografiken und dem relevanten Text im Entwurf. Über einen Filter, so für das Arbeitsrecht die Rubrik „Arbeit und Soziales“, lässt sich diese Suche komfortabel für das jeweilige Themengebiet einschränken. Hier der Link zur Website: