Nicht selten ist es der Fall, dass bei verstorbenen Personen, die wenig sozialen Kontakt haben, niemand weiß, ob noch nahe Angehörige vorhanden sind, die als Erben in Betracht kommen.
Eine Erbenermittlung von Amts wegen findet in vielen Fällen nicht statt, da dies mit Ausnahme in Baden-Württemberg gesetzlich nicht ausreichend geregelt ist.
Aber in der Praxis konnte dies problemlos umgangen werden, wenn der Nachlass als Geringwertigkeit und die Kosten der Nachforschungen als hoch eingestuft worden sind.
Dies führt dazu, dass oftmals professionelle Erbenermittler eingeschaltet werden.
Das Problem besteht darin, wenn man beispielsweise selbst Erbe geworden ist, jedoch weiß, dass es noch andere nahe Verwandte gibt, die aber weder namentlich, noch vom Aufenthaltsort her bekannt sind.
Denn dann existiert rechtlich eine Erbengemeinschaft, die sich durch einvernehmliche Teilung des Nachlasses – und seiner Schulden auseinandersetzen muss -.
Dies tritt oft in sogenannten Patchworkfamilien ein. Hier haben die Familienmitglieder oftmals wenig Kontakt miteinander und wissen auch wenig voneinander, sodass dann natürlich im Erbfalle die Ermittlung der konkreten Miterben sehr schwierig ist.
Hier helfen oft professionelle Erbenermittler, die zum Beispiel in alten Kirchenbüchern, Archiven von Behörden etc. suchen, um Anknüpfungspunkte zu finden.
Diese Erbenermittler sind oftmals auch recht erfolgreich, wollen allerdings auch ihren nicht unerheblichen Anteil am Kuchen abhaben. Meistens wird für derartige Ermittlungen ein gewisser Prozentsatz vom Reinnachlass vereinbart, wenn der entsprechende Erbe oder Miterbe gefunden wird. Im Ergebnis kann dies im Einzelfall teuer werden, wenn es sich um hohen Nachlässe handelt.
PRAXISHINWEIS
Auch wenn die Beauftragung eines Erbenermittlers zum Teil mit erheblichen Kosten verbunden ist, kann sich dies in bestimmten Fällen durchaus von Bedeutung sein. Eine solche Situationen besteht dann, ein Miterbe zwar bekannt ist, aber nicht aufgefunden wird. Denn dann wird der Anteil des Miterben vom Nachlassgericht durch Einsetzung eines sogenannten Nachlasspflegers teilweise mit verwaltet.
Eine Erbauseinandersetzung mit einem Nachlasspfleger ist in meisten Fällen äußerst schwierig, da der Rechtspflege in der Regel sehr vorsichtig agiert und auf Sicherheit bedacht ist.
Denn er haftet in diesen Fällen nicht im Wege der Amtshaftung, sondern in seiner Funktion als Nachlasspfleger privatrechtlich, wenn er einen Schaden verursacht.
Insofern kann es durchaus Sinn haben, wenn man weiß, dass noch ein unbekannter Miterbe existiert, über die professionellen Erbenermittler zu versuchen, das Problem Nachlassverwaltung und Einsetzung eines Nachlasspflegers zu vermeiden.
Entsprechend seriöse Firmen lassen sich im Internet finden, leider gibt es natürlich auch schwarze Schafe, sodass bei Auswahl des Erbenermittlers Vorsicht warten sollte.