Am 20.01.2016 hat das Bundeskabinett die Verordnung zur Reform des Vergaberechts beschlossen. Aus der Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie schafft sie ein übersichtliches, handbares Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, wird die Arbeit der Vergabestellen erleichtern und den Aufwand der Unternehmen für die Bewerbung und öffentliche Aufträge deutlich reduzieren.
Bundesminister Gabriel sagte dazu:
„Wir haben das Vergaberecht strukturiert, gebündelt und vereinfacht. Die Verfahren in Deutschland werden schneller und flexibler, die Regelungen anwenderfreundlicher. Der Vergabeprozess läuft künftig digital ab. So wird die Teilnahme für Unternehmen einfacher und unbürokratischer. Auftraggeber erhalten bei der Wahl der Verfahrensarten mehr Spielraum. Zudem erweitern wir die Möglichkeiten, mittelständische Interessen, aber auch soziale, umweltbezogene und innovative Ziele im Vergabeverfahren stärker zu berücksichtigen. Das kommt u.a. den Unternehmen entgegen, die bei Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit gut aufgestellt sind. Die Verordnung ergänzt zudem die bereits im Gesetz getroffenen Erleichterungen für die Vergabe sozialer Dienstleistungen. Damit können wir Qualität und Effizienz, beispielsweise bei der Vergabe von Dienstleistungen für Arbeitssuchende durch die Bundesanstalt für Arbeit weiter steigern.“ (BMWI, Pressemitteilung vom 20.01.2016)
Praxishinweis
Die Reform bietet Unternehmen eine Reihe von Chancen. Machen Sie sich frühzeitig damit vertraut. Unser Vergaberechtsteam steht Ihnen dabei gerne zur Seite.