Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27.06.2017 (9 AZR 852/16) zu den Voraussetzungen, unter denen ein Arbeitnehmer auch als freier Mitarbeiter bei ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt werden kann, Stellung genommen.
Interessant ist die Entscheidung insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die Entscheidung nach der Einführung des Arbeitnehmer-Begriffs mit § 611a BGB n.F. getroffen ist und insoweit richtungsweisenden Charakter hat. Nicht übersehen werden darf, dass die Sozialgerichte ihre Entscheidungen zu solchen Abgrenzungsfragen mit Blick auf den sozialversicherungsrechtlich geprägten Beschäftigungs-Begriff treffen, deshalb Differenzierungen zwischen der Rechtsprechung der Arbeits- bzw. Sozialgerichte bestehen und der Sachverhalt vor dem speziellen Hintergrund des Schulwesens gewürdigt wurde.