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Arbeit & Soziales

Befristungsketten: BAG beschreibt Grundsätze der „Befristungsampel“

Wesentliche Grundsätze von kontrollbedürftigen Befristungsketten hat das BAG mit seiner inzwischen im Volltext veröffentlichten Entscheidung vom 26.10.2016 (Az. 7 AZR 135/15) herausgearbeitet.

Sachgrund-Befristungen sind stets gerichtlich überprüfbar. Eine Überprüfung auf institutionellen Rechtsmissbrauch kommt bei einer Befristung von mehr als 6 Jahren infrage. Ab 10  Jahren wird inzident unterstellt, dass ein Rechtsmissbrauch vorliegt, der Arbeitgeber müsste sich entlasten. Diese Eckpunkte bestimmen lediglich grob Meilensteine der Prüfung, denn in einer Gesamtwürdigung kommt es im Übrigen auf die Zahl der Befristungen an sich und weitere einzelfallbezogene Kriterien an.

Rechtsanwalt Falk Zirnstein
Fachanwalt für Arbeitsrecht