Während Compliance in aller Munde ist, wird das Arbeitsschutzrecht in diesem Zusammenhang sträflich unterschätzt. „Gefährdungsbeurteilung“ ist für zu viele Unternehmen immer noch ein Fremdwort. Dabei bergen Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Vorschriften erhebliche Risiken. Spätestens im Falle eines schweren Arbeitsunfalls sind staatsanwaltschaftliche und berufsgenossenschaftliche Ermittlungen zu befürchten. Haftungsfragen werden durch den Vorwurf des Organisationsverschuldens auch für Vorstände und Geschäftsführer schnell real.
Der deutsche Gesetz- und Verordnungsgeber ist seit geraumer Zeit auf dem Weg, das Arbeitsschutzrecht moderner zu gestalten und reformiert nun das Betriebssicherheitsrecht in Gestalt einer neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die neue Pflichten für Arbeitgeber mit sich bringt und am 01.06.2015 in Kraft treten soll.
Spätestens jetzt ist es an der Zeit, sich intensiv mit den Vorschriften des sozialen und technischen Arbeitsschutzes zu beschäftigen und zur Haftungsvermeidung im Unternehmen die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Lassen Sie sich dazu beraten.