Es wird in der aktuellen Legislaturperiode eine neue Bundesregierung geben, die sich mit arbeitsrechtlichen Themen auseinandersetzen wird. Personalentscheider sollten sich auf die Themen schon jetzt strategisch einstellen. Ob der aktuell vorliegende Entwurf des Koalitionsvertrages die Gesetzgebung tatsächlich prägt, bleibt ungewiss, u.a. diese Themen werden uns aber sicher demnächst intensiver beschäftigen:
Lebensbegleitendes Lernen motiviert die Politik, Weiterbildung in den gesetzlichen Fokus zu nehmen. Hier steht offensichtlich auch ein Initiativrecht der Betriebsräte zur Regelung an. Mit der Förderung neuer Geschäftsmodelle und Stärkung der Tarifbindung soll den Herausforderungen der Digitalisierung begegnet werden. In diesem Kontext steht eventuell die Schaffung von Experimentierräumen für tarifgebundene Unternehmen innerhalb des Arbeitszeitgesetzes. Auf der Grundlage solcher Tarifverträge sollen dann auch Betriebsvereinbarungen zur flexibleren Gestaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit möglich sein. Im Zusammenhang mit Arbeit auf Abruf ist u.a. eine Festschreibung angestrebt, dass der Anteil abzurufender und zu vergütender Zusatzarbeit die vereinbarte Mindestarbeitszeit um höchstens 20 % unterschreiten und 25 % überschreiten darf. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz soll 2020 evaluiert werden. Das Recht der Befristung von Arbeitsverträgen wird eingeschränkt, hier lohnt sich ein genauerer Blick in den Text des Entwurfes. Auch ansonsten bietet es sich an, die politischen Leitlinien zu den rechtlichen Änderungen (auch anderer Rechtsgebiete) schon frühzeitig in den Blick zu nehmen, im Internet ist an verschiedenen Stellen der Entwurf abrufbar, u.a. hier: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/einigung-von-union-und-spd-der-koalitionsvertrag-im-wortlaut/20936434.html