Anzahlung auf den Preis bei Reisen und Flügen: Gerichte klären richtige Höhe
Forderungen über die Anzahlung eines Flugpreises von 100 % bzw. in Höhe von 25 % und mehr bei Pauschalreisen sind durch die Gerichte zuletzt als unzulässig festgestellt worden. Die Urteile hierüber sind in verschiedenen Instanzen anhängig und insofern noch nicht einhelliger Stand der Rechtsprechung.
Reisen und Flüge werden grundsätzlich dem Werkvertragsrecht nahe zugeordnet, weshalb für die Zahlung des Preises das so genannte „Zug um Zug“- Prinzip gilt. Das Werkvertragsrecht kennt an sich die Vorausleistungspflicht des Unternehmers. Gleichwohl war es bisher in der Rechtsprechung anerkannt, dass auf den Preis für touristische Leistungen eine Anzahlung gefordert werden kann.
Die Bemessungsgrenze für Pauschalreisen war zuletzt bei 20 % durch den Bundesgerichtshof (BGH) anerkannt worden. Wegen des konkreten Streitgegenstandes war nicht darüber zu befinden, ob auch mehr gefordert werden kann.
Angesichts der technologischen Entwicklungen des Vertriebs von Reisen im Internet und der dahinter stehenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben Veranstalter zunehmend höhere Anzahlungen gefordert, die seitens der Verbraucherschützer vor den Gerichten angegriffen wurden. Nach dem vorerst eher höhere Anzahlung im Bereich von 40 % angegriffen waren und z.B. 25 % flächendeckend vorerst unbeanstandet blieben, sind zuletzt auch die niedrigeren Anzahlungen angegriffen worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 16. Januar 2014 zu Az. 16 U 78/13) sowie das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 13.11.2013 zu Az. 12 O4 117/12) haben nun Anzahlungen von 25 bzw. 30 % als unwirksam angesehen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, weshalb abzuwarten bleibt, ob der BGH über die bisher von ihm „abgesegnete“ Grenze von 20 % hinausgeht.
Flüge, für die das Pauschalreiserecht der §§ 651a ff. BGB nicht gilt, sind ebenfalls dem Werkleistungsrecht zugerechnet. Im Zusammenhang mit Billigflug-Angeboten wirkten die Forderungen der Fluggesellschaften auf 100 % Anzahlung als Motivator für die Anhebung der Anzahlungen bei den Pauschalreisen. Nun sind diese Anzahlungsforderungen von 100 % des Flugpreises in den Fokus der Verbraucherschützer gelangt und auch gerichtlich angegriffen worden. In einem ersten bekannt gewordenen Urteil ist diese Forderung der vollen Anzahlung des Flugpreises als unwirksam festgestellt worden (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 8.1.2014 (2-24 O 151/13). Es ist zu erwarten, dass dieses Thema die Gerichte in naher Zukunft weiter befasst.
Für die Praxis verbleibt eine erhebliche Verunsicherung, auch im Hinblick auf die Frage der Vorgehensweise auf beiden Seiten der jeweiligen Verträge, die wohl erst mit höchstrichterlicher Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof aufgelöst werden kann.