Verkehrsrecht
Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts betreuen und vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich Mandate auf den Gebieten
- Unfallregulierungen nach Verkehrsunfällen (Durchsetzung und Abwehr von Sach- und Personenschäden, Bezifferung von Schmerzensgeld und anderen Personenschäden wie Verdienstschäden, Haushaltsführungsschäden etc.)
- Bußgeldangelegenheiten (Vertretung in Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Abstands-, Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen, Fahrverboten sowie Verstößen gegen Sozialvorschriften im Straßenverkehr wie Lenkzeitüberschreitungen etc.)
- Verkehrssicherungspflichtverletzungen (Geltendmachung von Schadensersatz wegen Verstößen gegen die Räum- und Streupflicht, aus Straßenschäden, Schäden in der Waschanlage, Baumschäden, etc.)
- Verkehrsstraftaten (Vertretung in Strafverfahren
- Führerscheinangelegenheiten (Beratung und Vertretung bei Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, angeordneter MPU und fachärztlichem Gutachten, Überprüfung von Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde nach dem Punktesystem (insbesondere Aufbauseminar), Beratung zu Möglichkeiten des Punkteabbaus, Antrag auf Sperrfristverkürzung, Überprüfung von Fahrtenbuchauflagen)
- Autokauf (Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen beim Fahrzeugkauf einschließlich Finanzierung und Leasing sowie beim Werkstattvertrag nach Reparaturen, Abwicklung beendeter Kfz-Leasingverträge etc.)
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Mirko Zebisch
+49 (03 41) 30 931 73
+49 (03 41) 30 931 99
zebisch@hager-partnerschaft.de
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