Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist eine unserer Kernkompetenzen. Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit sind:

  • Gesellschaftsgründungen
  • Unternehmens- und Beteiligungskauf und -verkauf
  • Umstrukturierung und Neuordnung von Unternehmen
  • Erstellung von Unternehmensverträgen
  • Mitarbeiterbeteiligung
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten
  • Kündigung und Ausschluss von Gesellschaftern
  • vertragliches und außervertragliches Wettbewerbsverbot
  • Abberufung, Kündigung, Amtsniederlegung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern
  • Erstellung von Geschäftsführeranstellungsverträgen, Vorstandsanstellungsverträgen und Geschäftsordnungen
  • Organhaftung
  • Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Vertretung und Beratung im Schiedsverfahren
  • Begleitung von Erwerbsprozessen von Unternehmen in der Krise
  • Unterstützung von Gesellschaftern und Gesellschaften im Fall der Insolvenz eines Mitgesellschafters
  • Beratung von Einzelunternehmer, Gesellschaften und deren Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte bezüglich der Pflichten sowie der Haftung und den Risiken im Falle der wirtschaftlichen Schieflage eines Unternehmens
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Frank-Thoralf Hager
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
+49 (03 41) 30 931 76
+49 (03 41) 30 931 99
hager@hager-partnerschaft.de