Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfänglich im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Schwerpunkte sind dabei insbesondere:
- Beratung zur Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses in allen seinen Themen und Handlungsfeldern
- Gestaltung von Arbeitsverträgen und allen betrieblichen Dokumenten mit arbeitsrechtlichem Bezug
- Entwurf, Verhandlung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen
- Begleitung von Umstrukturierungen, Rationalisierungsmaßnahmen und Betriebsübergängen
- Prozessführung in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts
- Anstellungsverträge mit Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Mitarbeitern
Ansprechpartner: