Was in vielen europäischen Ländern schon länger Pflicht ist, gilt nun auch in Deutschland. Seit dem 01.07.2014 muss in jedem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug – gleich ob PKW, LKW oder Bus – eine Warnweste unabhängig von der Anzahl der mitfahrenden Personen mitgeführt werden. Motorräder sind ausgenommen.
Wohnmobile werden von dem Gesetz nicht ausdrücklich genannt, gleichwohl empfiehlt sich auch hier (mindestens) eine Warnweste mitzuführen.
An der Formulierung „mitführen“ zeigt sich schon, dass die Gesetzesregelung ein tatsächliches Tragen der Warnweste nicht vorschreibt. Dies entspricht allerdings offensichtlich nicht dem Sinn und Zweck des Gesetzes. Wir empfehlen daher im Falle einer Panne beim Verlassen des Fahrzeugs die Warnweste zutragen.
Die Warnweste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. EN ISO 20471:2013 entsprechen. Hierauf sollten Sie beim Kauf einer Warnweste achten.
Bei der Kontrolle ist die mitgeführte Warnweste auf Verlangen vorzuzeigen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld